Unsere Leistungen im Überblick:

  • Auftragsübermittlung:

Zur Einleitung eines Inkassoverfahrens, benötigen wir lediglich einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Mahn- und Vollstreckungsauftrag, sowie die Kopie der Rechnung/en. Den Vordruck erhalten Sie kostenlos bereits mit der Erstaustattung von Inkasso Schäfer. Weitere Unterlagen sind zunächst nicht erforderlich bzw. werden bei Bedarf von uns angefordert. Die Übermittlung von Inkassomandaten kann selbstverständlich auch online erfolgen.

 

  • kostenlose Sachstandsliste

Damit Sie jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Verfahren informiert sind, stellt Ihnen Inkasso Schäfer auf Anfrage kostenlos eine ausführliche Sachstandsliste, aus der Sie alle wichtigen Informationen entnehmen können, zur Verfügung.

 

  • außergerichtliches Inkasso:

Wir führen ein umfangreiches vorgerichtliches Mahnverfahren durch, dies schließt im Einzelfall auch die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner ein. Auch werden falls dies zweckmäßig erscheint, Vergleiche (ausschließlich mit Ihrer Genehmigung) mit dem Schuldner abgeschlossen und der Zahlungseingang überwacht.

 

Mit Auftragseingang berechnet Inkasso Schäfer Ihnen als Auftraggeber für die außergerichtliche Bearbeitung, Mahnung, Überwachung und Kontoführung des Mandats die anfallenden Inkassokosten, die dem Schuldner als Verzugsschadensersatzanspruch gemäß §§ 280+281 BGB belastet werden.

 

Jeder Inkassofall wird mit einer detaillierten Abrechnung, die noch am Tage der Gesamtzahlung erfolgt, abgerechnet. Die Auszahlung auf Ihr Konto erfolgt tagesgleich. Werden bei größeren Forderungen durch den Schuldner zunächst nur Teilbeträge geleistet, erhalten Sie tagesgleich eine entsprechende a-Conto Zahlung. Wir sorgen dafür, dass Sie kurzfristig zu Ihrem Geld kommen. 

 

Im außergerichtlichen Inkassoverfahren zahlen Sie bei Inkasso Schäfer (im Tarif Classic bzw. Classic K) keinerlei Erfolgsprovision. Sie erhalten im Erfolgsfall 100% Ihrer Hauptforderung plus der eingetriebenen Verzugszinsen.



  • gerichtliches Inkasso:

Sollte das von Inkasso Schäfer betriebene, außergerichtliche Mahnverfahren nicht zum Erfolg geführt haben, führen wir in Ihrem Auftrag das gerichtliche Mahnverfahren durch.

 

Als Rechtsdienstleister beantragt Inkasso Schäfer für Sie den Mahn- und Vollstreckungsbescheid und führt alle erforderlichen und zweckmäßigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. Im Erfolgsfall berechnen wir 5% Erfolgsprovision. Die Provision ist in der Regel bei erfolgreichem Abschluss durch die beim Schuldner eingetriebenen Verzugszinsen meist schon gedeckt.

 

  • Einzelaufträge:

Wird ein Inkassofall als Einzelauftrag erteilt, wird dieser zu den gemäß AGB anfallenden Kosten bearbeitet und berechnet. 

 

  • Überwachungsverfahren:

Auch bereits von Inkasso Schäfer titulierte und derzeit (wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) nicht eintreibbare Forderungen sind nicht für immer verloren. Wir überwachen diese Fälle im ausgeklagten Verfahren weiter. Im Tarif "Classic" bzw. "Classic K" erhalten Sie im Erfolgsfall, nach Abzug der von uns vorverauslagten Barauslagen (GV-Kosten etc.), 60% von allen eingetriebenen Geldern, bei Einzelaufträgen 50%. Aus Kostengründen überwachen wir ausgeklagte Forderungen erst ab einem Gegenstandswert von 1.000,00 €. Wurde der Titel anderweitig erwirkt, fällt eine einmalige Prüfgebühr an. Die Bearbeitung und Abrechnung erfolgt gemäß unseren AGBs.

 

  • Auslandsinkasso:

Im Auslandsinkasso erfolgt die gesamte Abwicklung über von Inkasso Schäfer vermittelte Auslandsanwälte vor Ort.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen.

Kontaktieren Sie uns unter +49 (0)931 409050 oder per E-Mail